
Berufskrankheit Hautkrebs
Seit 2015 sind „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ als BK Nr. 5103 in der Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.
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In Deutschland arbeiten etwa 2 Millionen Arbeitnehmer mit Beschäftigungsfeldern im Freien.
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Zu den Personengruppen, die eine besondere solare UV-Exposition bei ihrer Arbeitstätigkeit haben, gehören unter anderem Arbeiten
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in der Land- und Forstwirtschaft
im Baugewerbe und Handwerk
in der Fischerei und Seefahrt
in Kindergärten
im Straßenbau
im Badebetrieb
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Ebenfalls beachtet werden müssen Arbeiten im Ausland, vor allem in südlichen Ländern und auf See.
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Wird im Rahmen der hautärztlichen Vorsorgeuntersuchung ein Verdacht auf das Vorliegen eines arbeitsbedingt verursachten Plattenepithelkarzinoms oder multipler aktinischer Keratosen gestellt, wird dies dem Mitarbeiter mitgeteilt und ihm Hilfestellung zum weiteren Vorgehen gegeben.